Senatsverwaltung für Stadtentwicklung | Verbindliche Bauleitplanung und Widerspruchsverfahren

Jahr: 2000 bis 2007

Die Abteilung II – Städtebau und Projekte war für die verbindlichen Bauleitplanverfahren des Senats, für Vorhaben von besonderer stadtpolitischer Bedeutung, bauplanungsrechtliche Widerspruchsverfahren und die Rechtskontrolle der Bauleitpläne der Bezirksämter zuständig.

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