Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungsplanungen in der Landeshauptstadt Dresden
In der Landeshauptstadt Dresden oblag Hilmars Abteilung Recht, Verfahren und Verträge die Rechts- und Verfahrenskontrolle von ca. 150 Bebauungsplänen und 50 Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie das Behandeln zahlreicher planungsrechtlicher Widerspruchsverfahren. Planungsrechtliche Einordnungen (Zulässigkeiten nach §§ 34 und 35 BauGB), die Feststellung von Planreifen (§ 33 BauGB) und die Zulässigkeit von Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB) gehörten zum täglichen Geschäft. Zudem hat er für herausgehobene Bebauungsplanverfahren städtebauliche Verträge verhandelt und zum Abschluss gebracht. Seine Abteilung schuf die Grundlagen für standardisierte Planverfahren, Bebauungsplan-Unterlagen, -Festsetzungen und -Begründungen. Zudem war Hilmar gefordert, eng mit dem Regierungspräsidium zusammenzuwirken und zu den verschiedenen Novellierungen der Sächsischen Bauordnung Stellung zu nehmen.

