Jahr: 1994 bis 2000
In der Landeshauptstadt Dresden oblag Hilmar Abteilung Recht, Verfahren und Vertrge die Rechts- und Verfahrenskontrolle von ca. 150 Bebauungsplänen und 50 Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie zahlreichen planungsrechtlichen Widerspruchsverfahren. Planungsrechtliche Einordnungen (Zulässigkeiten nach §§ 34 und 35 BauGB), die Feststellung von Planreifen (§ 33 BauGB) und die Zulässigkeit von Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB) gehörten zum täglichen Geschäft. Zudem hat er städtebauliche Verträge verhandelt und zum Abschluss gebracht. Seine Abteilung schuf die Grundlagen für standardisierte Planverfahren, Bebauungsplan-Festsetzungen und -Begründungen.